Software sollte im Idealfall von allen Menschen verwendet werden können – unabhängig von ihren sensorisch motorischen oder kognitiven Fähigkeiten. Wenn jedoch eine Software so gestaltet ist, dass Nutzungsbarrieren entstehen, kann das Menschen von ihrer Arbeit abhalten: Dies ist etwa dann der Fall, wenn sehbehinderte oder blinde Menschen eine bestimmte Software nicht mit einem Bildschirm-Vorleseprogramm bzw. einem Screenreader verwenden können. Möglicherweise lässt sich eine Software auch nicht ausschließlich mit der Tastatur bedienen, obwohl ein Mitarbeiter etwa aus gesundheitlichen Gründen keine Maus verwenden kann oder darf. Denkbar ist auch, dass Audio-Inhalte nicht als Transkription angezeigt werden können, obwohl das für hörbehinderte Menschen wichtig wäre.

Barrierefreiheit sollte mit Usability & Co. Hand in Hand gehen

Die Frage der Barrierefreiheit überschneidet sich mit anderen Best-Practice-Themen wie etwa der Benutzerfreundlichkeit bzw. Usability, einem mobilen Design, Geräteunabhängigkeit oder dem Design für ältere Menschen. Optimalerweise werden alle Anforderungen erfüllt, doch die Barrierefreiheit einer Software lässt nicht unbedingt darauf schließen, dass sie gleichzeitig auch nutzerfreundlich ist.

Die Entwicklung von barrierefreier Software ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll und bietet einen großen Mehrwert für alle. Jede Software kann frei zugänglich gestaltet werden – Versäumnisse in dieser Richtung sind mit gesellschaftlichen wie unternehmerischen Nachteilen verbunden. Umgekehrt zeigt sich, dass Kompetenz in Sachen barrierefreier Software weitere, unmittelbare Vorteile nach sich zieht.

Inklusion: Wenn eine Software aufgrund mangelhaften Designs den Zugang nur für einen Teil der Mitarbeiter ermöglicht, behindert sie die Entfaltung des Mitarbeiterpotenzials. Denn nur, weil ein Mensch eine körperliche Beeinträchtigung hat, beispielsweise einhändig, blind oder taub ist, heißt das nicht, dass er nicht hochkomplexe Aufgabe wie die einer Systemadministration übernehmen könnte.

Umfassender Nutzen: Es gehört zu den Grundsätzen der Barrierefreiheit, Software so zu gestalten, dass sich ihre Nutzung an die verschiedenen Bedürfnisse der Nutzer anpassen kann. Von dieser Flexibilität profitieren auch Menschen, die altersbedingt oder nur vorübergehend eingeschränkt sind, etwa aufgrund einer Sehnenscheiden-Entzündung.

Kompetenz: Es ist von unschätzbarem Wert, wenn Entwickler eine Sensibilität dafür zeigen, wie blinde und sehbehinderte Nutzer mit digitalen Medien arbeiten und die Ressourcen kennen, die diese Art der flexiblen Nutzung erleichtern.

Usability: Software-Unterstützung für alle Nutzerbedürfnisse muss so erfolgen, dass sie intuitiv zu nutzen, diskret und gleichzeitig prägnant gestaltet wird. Nicht selten wirken im Nachhinein ergänzte Hilfestellungen etwas unhandlich und umständlich in der Bedienung.

Planung: Wenn Software und Inhalte von Beginn an so erstellt werden, dass sie integriertes Arbeiten ermöglichen, ist dies wesentlich günstiger als bereits bestehende Software oder Inhalte entsprechend zu ändern und anzupassen.

Beschaffung: Die Umsetzung von Barrierefreiheit kann im Rahmen der Beschaffung als Bestandteil einer technischen Spezifikation, als Bedingung für Vertragsgrundlagen, als erforderliches Qualitätskriterium und als zusätzliches Vergabekriterium sichergestellt werden.

Brainloop Datenräume stellen barrierefreien Modus sicher

Eine gute, barrierefreie Software ist schon lange Industriestandard. Softwareentwickler können sich dabei an verschiedenen Richtlinien orientieren, um Barrierefreiheit zu gewährleisten. Auch Brainloop bietet seinen Nutzern einen barrierefreien Modus, um Anwendern mit eingeschränktem Sehvermögen oder für den Fall, dass sie Tastatur oder Maus nur eingeschränkt bedienen können, die Nutzung der Software zu ermöglichen. Berücksichtigt werden in diesem Modus insbesondere Kriterien wie eine vereinfachte Benutzeroberfläche ohne dekorative Inhalte, ein optimiertes Layout, das Vorhandensein von Tastenkombinationen für eine einfachere Navigation sowie die Möglichkeit, die Größe des Seiteninhalts ohne Inhalts- und Funktionalitätsverluste zu verstellen. Außerdem ist der barrierefreie Modus auf den Gebrauch des Screenreaders JAWS optimiert. Durch dessen Verwendung kann eine optimale Sprachausgabe, eine verbesserte interaktive Visualisierung und eine vereinfachte Tastaturnavigation gewährleistet werden. Insgesamt orientiert sich der Modus an dem Leitfaden für barrierefreie Webinhalte (WCAG) und wurde unter Zuhilfenahme der WAI-ARIA Richtlinien gestaltet.

Eine weitere Richtlinie zur barrierefreien Softwaregestaltung ist unter anderem die Industrienorm ISO 9241 zur Ergonomie der Mensch-System-Interaktion, deren Teil 171 seit 2008 Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software beinhält (ISO 9241-171:2008). Das 2014 beendete und vom Bundesarbeitsministerium geförderte Modellprojekt Di-Ji (Digital informiert – im Job integriert) informiert außerdem umfassend über das Thema.


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